Das ejm erhält das Qualitätsmerkmal “Kinderschutz” des Landkreises Ludwigsburg

Qualitätsmerkmal KinderschutzWir haben mit der Jugendpflege eine Vereinbarung geschlossen, in der die Einhaltung einiger wichtigen Punkte im Bereich Kinderschutz geregelt wird. Die meisten dieser Punkte sind schon lange Inhalt unserer Arbeit und nichts Neues für uns. Nichtsdestotrotz ist es immer wieder gut sich mit jedem einzelnen Punkt auseinanderzusetzen:

  • Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen
  • Wir schaffen positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und unterstützen sie dadurch in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte, die das Kind oder den Jugendlichen gefährden und holen uns rechtzeitig fachliche Unterstützung bei den zuständigen Stellen.
  • Wir gehen mit unserer Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll um.
  • Wir beziehen aktiv Stellung für körperliche Unversehrtheit und gegen Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
  • Wir setzen die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz um (gem. §72a, Abs. 3 und 4 SGB VIII)
  • Wir arbeiten verantwortungsvoll mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen zusammen.
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